1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Reparaturen und Leistungen der Firma KFZ-Chareza Autoglas & Reifenservice. Diesen AGB widersprechende andere AGB oder Einkaufsbedingungen unserer gewerblichen Auftraggeber oder gewerblichen Vertragspartner verpflichten wir uns nur dann, wenn wir die Geltung dieser AGB schriftlich anerkannt haben.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Der Abschluss eines Vertrages mit uns kommt durch schriftliche und/oder telefonische Vereinbarung zustande. Abänderung und abweichende mündliche Vereinbarungen sind wirksam nur mit schriftlicher Bestätigung. Eine mündliche Abänderung bestehender Vereinbarungen ohne schriftliche Bestätigung wird ausgeschlossen.
Wir behalten uns an unsern Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

2. Preise

Allen Preisangaben ist die am Tage der Rechnungserteilung gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzuzurechen, sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, dass die angegebenen Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Werden von uns Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten gefordert, werden diese mit Zuschlägen von 50% gegenüber Arbeitspreisen während unserer Öffnungszeiten gesondert in Rechnung gestellt.

3. Zahlung

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich in bar und sofort fällig. Skonti oder geänderte Zahlungsziele oder unbare Zahlungsweisen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden, sind aber im Übrigen ohne Einfluss auf die Fälligkeit. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit unbarem Zahlungsverkehr, die uns in Rechnung gestellt werden oder durch die Annahme von Wechseln, Schecks und andern Zahlungsmitteln entstehen.
Wird die Rechnung zum Inkasso mit der Versicherung an uns abgetreten, erlischt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers uns gegenüber erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung durch den Dritten. Die sofortige Fälligkeit unserer Rechnungsbeträge zum Ausgleich durch den Auftraggeber bleibt auch in diesem Falle bestehen.
Mit Gegenansprüchen darf der Auftraggeber auch im Falle etwaiger Beanstandungen nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

4. Gewährleistung

Die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen erfolgt mit deren Übergabe an den Auftraggeber oder von diesem Bevollmächtigter oder sonst benannter Personen. Die Geltendmachung von Mängeln nach der Abnahme ist ausgeschlossen, soweit diese von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschwiegen worden sind.
Nach Ingebrauchnahme der Leistungen sind Mängel unverzüglich bei uns geltend zu machen, spätere Beanstandungen solcher Mängel sind ausgeschlossen.
Veränderungen an unseren Leistungen, die ohne unsere Zustimmung erfolgt sind, schließlich jeden Anspruch auf Gewährleistung aus.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Nachprüfung an Ort und Stelle zu ermöglichen. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung in angemessener Frist, soweit Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns.
Das Bruchrisiko für sämtliche montierten Gläser trägt unmittelbar nach Übergabe der Leistungen bzw. der Lieferung der Auftraggeber allein.

5. Schadensersatz

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Alle darin nicht zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung zu dem Auftragnehmer entstandenen Forderungen in unserem Eigentum. Geht das Eigentum kraft Gesetzes auf den Auftraggeber über, so tritt dieser schon jetzt alle aus einer eventuellen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns in Höhe seines Vergütungsanspruches einschließlich etwaiger Nebenrechte ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

7. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurück, können wir Anspruch auf Vergütung der uns bis dahin entstandenen Kosten einschließlich einer etwaigen Vertreterprovision sowie weiterer Schadensersatzansprüche unserer Lieferanten gelten machen.

Erfüllungsort – und Gerichtsstand

Erfüllungsort – und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Sitz des Betriebes.